Der Kreistag möge beschließen:
1. Sämtliche nichtpflichtige Beteiligungen und Übernahmen des Landkreises werden einer finanziellen Nutzen/Kostenanalyse unterzogen. Dem Kreisausschuß ist das Ergebnis zeitnah vorzulegen. Der Kreisausschuß beschließt im Anschluß die weitere Vorgehensweise.
2. Sämtliche nichtpflichtige Mitgliedschaften in Organisationen und Verbänden werden gekündigt.
3. Das Personalkonzept ist mit der Maßgabe zu überarbeiten, in dennächsten vier Jahren jährlich 50 Vollzeitstellen einzusparen.
Begründung:
Um die angesichts der vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung drohende Handlungsunfähigkeit des Landkreises abzuwenden, sind o.g. Maßnahmen erforderlich.
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